Stand: 01. Dezember 2024
- Geltung dieser Reisebedingung
- Diese Reisebedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Reisenden und der Tip Berlin Media Group GmbH, Berlin (im Folgenden „TBMG“ oder „wir“ genannt).
- Ergänzend zu den vorliegenden Reisebedingungen gelten die §§ 651a ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sowie die Vereinbarungen des konkreten Reisevertrags.
- Mit seiner Reisebuchung akzeptiert der Reisende die vorliegenden Reisebedingungen verbindlich für sich.
- Reisebuchender und alle weiteren Reiseteilnehmer werden nachfolgend als „Reisende(r)“ bezeichnet.
- TBMG weist darauf hin, dass etwaige vom Reisenden vor Ort bei einem Dritten ohne Zutun von TBMG hinzugebuchte Zusatzleistungen, die nicht Bestandteil des mit TBMG geschlossenen Reisevertrags waren, nicht der Verantwortung von TBMG unterliegen.
- Zahlung des Reisepreises, Anzahlung
- Nach Vertragsschluss erhält der Reisende von TBMG eine Rechnung über den Reisepreis. Binnen 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ist eine Anzahlung von 50% gemäß dieser Vereinbarung zu entrichten.
- Der Restbetrag des Reisepreises ist spätestens 28 Tage vor Reiseantritt fällig.
- Erfolgt der Vertragsschluss weniger als 28 Tage vor Reiseantritt, ist der vollständige Reisepreis sofort nach Erhalt des Reisepreissicherungsscheins fällig.
- Änderungen des Reisepreises
- TBMG behält sich das Recht vor, den Reisepreis nach Vertragsschluss mit dem Reisenden zu erhöhen, wenn sich Kosten für bestimmte Leistungen erhöhen, oder sich die für die gebuchte Reise geltenden Wechselkurse ändern. Die Reisepreisänderung ist spätestens am 21. Tag vor Reisebeginn geltend zu machen; eine spätere Erhöhungserklärung ist unwirksam.
- Bei einer Änderung der Wechselkurse erhöht sich der Reisepreis um die tatsächlichen Mehrkosten, die durch die Wechselkursänderung tatsächlich für die konkrete Reise entstehen; soweit sich bei Gruppenreisen die für den konkreten Reisenden anfallenden Mehrkosten nicht individuell ermitteln lassen, so wird der auf den Reisenden entfallende Mehrkostenbetrag anteilig nach Zahl der Reisenden berechnet.
- Bei Erhöhung des Reisepreises um mehr als 5 % kann der Reisende vom Reisevertrag zurücktreten.
- Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn
- Bis zum Reisebeginn kann der Reisende jederzeit ohne Angabe von Gründen vom Reisevertrag zurücktreten. Durch den Rücktritt verliert TBMG den Anspruch auf Zahlung des Reisepreises, ist jedoch berechtigt, vom Reisenden eine angemessene Stornierungsentschädigung zu verlangen, § 651i Abs. 2 BGB.
- Unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und der gewöhnlichen Möglichkeit eines anderweitigen Verkaufs der betroffenen Reiseleistung werden für den Fall eines Rücktritts des Reisenden vor Reisebeginn folgende pauschale Stornogebühren vereinbart:
– Bis zum 42. Tag vor Reisebeginn: 15 %
– bis 28. Tag vor Reisebeginn: 35 %
– bis 21. Tag vor Reisebeginn: 40 %
– bis 14. Tag vor Reisebeginn: 50 %
– bis 5. Tag vor Reisebeginn: 70 %
– bis 2. Tag vor Reisebeginn: 80 %
– bis einschließlich zum Abreisetag: 90 % - TBMG hat keinen Anspruch auf Stornogebühr oder Stornierungsentschädigung, wenn der Rücktritt des Reisenden auf ein Verschulden von TBMG zurückzuführen ist oder wenn ein Fall höherer Gewalt vorliegt; in letzterem Fall gilt § 651j BGB.
- Werden einzelne vertraglich vereinbarte Reiseleistungen, die dem Reisenden während der Reise ordnungsgemäß angeboten werden, aus vom Reisenden zu vertretenden Gründen oder grundlos nicht in Anspruch genommen, so hat der Reisende keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.
- Umbuchung, Wechsel der Person des Reisenden
- Bis zum Reiseantritt kann der Reisende einen Ersatzreisenden benennen, der an seiner Stelle in den Reisevertrag eintreten soll. TBMG ist berechtigt, dem Eintritt des vom Reisenden benannten Ersatzreisenden zu widersprechen, wenn dieser etwaigen Reiseerfordernissen nicht genügt. Der ursprüngliche Reisende und der Ersatzreisende haften auch hierfür als Gesamtschuldner. Dem Reisenden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass TBMG kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
- Änderung von Reiseleistungen durch TBMG, Absage einer Reise wegen Unterschreitung der vereinbarten Mindestteilnehmerzahl
- TBMG ist zur nachträglichen Änderung einzelner Reiseleistungen berechtigt, wenn die Änderung für den Reisenden unter Berücksichtigung der Interessen von TBMG zumutbar ist. Dies ist etwa der Fall bei einer nach Vertragsschluss notwendig gewordenen Änderung einer unwesentlichen Reiseleistung, sofern diese nicht treuwidrig von TBMG herbeigeführt wurde, den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigt und das Preis-Leistungsverhältnis nicht mehr als nur unerheblich zu Ungunsten des Reisenden verändert. Eine nach vorstehenden Vorgaben zulässigerweise geänderte Reiseleistung tritt an die Stelle der ursprünglich vertraglich vereinbarten Leistung.
- Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Reisevertrag zurücktreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn TBMG in der Lage ist, eine solche Ersatzreise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus dem eigenen Angebot anzubieten. Bei Rücktritt wird TBMG dem Reisenden etwaige bereits auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurückerstatten.
- Ist in Reisebeschreibung und Reisebestätigung ausdrücklich eine Mindestteilnehmerzahl für die konkrete Reise angegeben, so ist TBMG berechtigt, die Reise wegen Nichterreichens dieser Mindestteilnehmerzahl bis 7 Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Der Reisende wird über die Reiseabsage umgehend informiert, sobald feststeht, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Die Absageerklärung muss dem Reisenden spätestens 7 Wochen vor Reisebeginn postalisch oder unter einer vom Reisenden gegenüber TBMG angegebenen Faxnummer oder E-Mail-Adresse zugehen; eine spätere Reiseabsage ist unwirksam. Etwaige vom Reisenden zum Zeitpunkt der Reiseabsage bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis erstattet TBMG Ihnen unverzüglich zurück.
- Bei Reiseabsage seitens TBMG wegen Nichterreichens der vereinbarten Mindestteilnehmerzahl kann der Reisende die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn TBMG eine solche Ersatzreise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus dem eigenen Angebot anbieten kann. Bietet TBMG dem Reisenden eine gleichwertige Ersatzreise an, so kommt durch die Annahme dieses Angebots durch den Reisenden ein Reisevertrag mit geändertem Inhalt zustande. Etwaige bereits auf den ursprünglichen Reisevertrag geleistete Zahlungen werden auf den Reisepreis der Ersatzreise angerechnet.
- TBMG wird den Reisenden über eine etwaige Leistungsänderung oder eine Reiseabsage unverzüglich informieren. Der Reisende muss sein Rücktrittsrecht bzw. sein Recht auf Verlangen einer Ersatzreise unverzüglich nach Zugang der Änderungserklärung oder Absage gegenüber TBMG geltend machen. TBMG empfiehlt zu Nachweiszwecken die Erklärung per E-Mail, Fax oder Post.
- Reiseunterlagen, Einreisebestimmungen, Gesundheitsvorschriften, Zoll, Reisewarnungen
- Für die rechtzeitige Beschaffung erforderlicher Ausweise, Visa oder sonstiger Einreisedokumente ist der Reisende selbst verantwortlich.
- Bitte achten Sie darauf, dass alle etwaigen erforderlichen Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass o.ä.) über eine für die Reise ausreichende Gültigkeitsdauer verfügen.
- Über ggf. empfohlenen Impfungen informieren Sie sich bitte über das Auswärtige Amt, bei Ärzten oder dem Institut für Reisemedizin.
- TBMG empfiehlt allen Reisenden dringend, ihre Reiseunterlagen sorgfältig auf Vollständigkeit sowie daraufhin zu überprüfen, ob alle persönlichen Daten in allen Unterlagen korrekt aufgeführt sind. Bei Abweichungen in der Schreibweise persönlicher Daten, Adressfehlern, Fehler im Geburtsdatum oder sonstigen Fehlern auf Dokumenten, die für die Einreise oder den Aufenthalt im Reiseland relevant sein können, setzen Sie sich bitte umgehend mit dem jeweiligen Aussteller des Dokuments in Verbindung, damit rechtzeitig vor Reiseantritt eine Korrektur erfolgen kann.
- Reisehinweise und/oder Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes für das jeweilige Reiseland können im Internet unter www.auswaertiges-amt.de abgerufen oder unter der Telefonnummer 030 5000-2000 erfragt werden.
- Kündigung des Reisevertrags wegen höherer Gewalt
- Sowohl der Reisende als auch TBMG können den Reisevertrag kündigen, wenn die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Bei Kündigung wegen höherer Gewalt verliert TBMG den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen kann jedoch eine nach § 638 Abs. 3 BGB zu errechnende Entschädigung verlangt werden. Letzteres gilt nicht, soweit diese Leistungen für den Reisenden wegen der Vertragsaufhebung nicht mehr von Interesse sind. Mehrkosten gehen zu Lasten des Reisenden.
- Als Reiseveranstalter haftet TBMG nur für die vertragsgemäße Erbringung der im Reisevertrag vereinbarten eigenen Leistungen, nicht jedoch für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen von Drittanbietern, die als externe Drittleistungen durch TBMG lediglich vermittelt wurden, oder die der Reisende ohne Zutun von TBMG bei Dritten gebucht hat. Ansprüche aus diesbezüglichen Leistungsstörungen sind direkt beim jeweiligen Drittanbieter geltend zu machen;
- TBMG haftet nicht für etwaige Nachteile, die dem Reisenden dadurch entstehen, dass er die geltenden Anforderungen an Einreisebestimmungen und/oder Gesundheitsvorschriften nicht erfüllt und/oder erforderliche Reiseunterlagen nicht mit sich führt.
- TBMG haftet nicht für Schäden, deren Ursachen außerhalb des Einflussbereichs von TBMG liegen und daher nicht von TBMG zu vertreten sind, wie z.B. Krieg, Streik, Naturkatastrophen oder unvorhersehbare Störungen öffentlicher Versorgungseinrichtungen.
- Reiseversicherungen
- Der Reisevertrag mit TBMG beinhaltet keine persönlichen Versicherungen zugunsten des Reisenden. Kosten solcher Versicherungen sind nicht im Reisepreis enthalten.
- TBMG empfiehlt, für ausreichenden Versicherungsschutz (wie Auslandskranken-, Haftpflicht-, Unfallversicherung), der Versicherungsfälle im Reiseland abdeckt, Sorge zu tragen. Insbesondere wird der Abschluss einer Reiserücktritts- und einer Reiseabbruchversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit empfohlen. Solche Versicherungen werden z.B. angeboten von der HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg.
- Verjährung, Aufrechnung, Abtretung
- Für alle Vertragsverhältnisse zwischen TBMG und dem Reisenden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Reisebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen sowie des Reisevertrags selbst dadurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt die jeweils einschlägige gesetzliche Regelung.
- Sofern weder der konkrete Reisevertrag noch vorliegende Reisebedingungen für bestimmte Sachverhalte speziellen Regelungen vorsehen, gelten die jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.